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Helm Flowhood 5
064286
EG-Baumustergeprüft durch Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, D- 53754
Sankt Augustin, Deutschland, Kenn-Nr.: 0121.
1. Allgemeines
o Der Helm Flowhood 5 wird zusammen mit einem batteriebetriebenen Gebläse und Filter
verwendet, um Atmungsorgane und Gesicht vor gas- und partikelförmigen Schadstoffen zu
schützen.
o Die Flowhood 5 besteht aus Helm, Sichtscheibe und Atemschlauch.
o Die Flowhood 5 wird mit dem Gebläsegerät Proflow2, Proflow2 SC, Proflow3, Proflow2 Ex,
Autoflow 120A oder Autoflow 120 Ex verwendet.
o Die Atemluft wird von dem Gebläse durch die Filter angesaugt und mit elektronisch gesteuertem
Druck durch den Atemschlauch in den Atemanschluß (Luftkanal) geführt. Die Luft entweicht durch
Ausatemventil im unteren Teil des Helms.
2. Einschränkungen
2.1 Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn die Umgebungsverhältnisse unbekannt sind. In
Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu benutzen, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig
wirken.
2.2 Filtergeräte dürfen nicht in engen Räumen (z.B. Behälter, Tunnel) eingesetzt werden, da es
Sauerstoffmangel gibt oder schwere sauerstoffverdrängende Gase (z.B. Kohlendioxyd)
vorkommen.
2.3 Bei der Verwendung der Filtergeräte muß der Sauerstoffgehalt der Raumluft 18 – 23 Vol.%
betragen.
2.4 Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel und ein Partikelfilter schützt nicht gegen Gase und
Dämpfe. Im Zweifelsfall Kombinationsfilter einsetzen.
2.5 Normale Filtergeräte schützen nicht gegen bestimmte Gase wie z.B. CO (Kohlenmonoxyd),
CO
2
(Kohlendioxyd) oder N
2
(Stickstoff).
2.6 Partikelfilter gegen radioaktive Stoffe, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze und deren
Sporen) und Enzyme sollen nur einmal verwendet werden.
2.7 Es ist unwahrscheinlich, daß die Anforderungen an Leckage erreicht werden, wenn sich Bart,
Haare, Brillenbügel oder Teile der Kleidung zwischen Dichtungsrand und Gesicht befinden.
2.8 Bei Gebrauch des Atemschutzgerätes in Räumen mit Explosionsgefahr sind die dafür
zutreffenden Vorschriften zu beachten. Anwendung der Flowhood 5 zugelassen, wenn in
Verbindung mit einem explosionsgeschützte (ex) Gebläsegerät verwendet.
2.9 Das Gerät muß bei laufendem Gebläse verwendet werden. Bei Ausfall des Gebläses kann
keine oder nur eine geringe Atemschutzfunktion des Gerätes erwartet werden; es besteht die
Gefahr einer sofortigen starken Anreicherung von Kohlendioxid. Gebläseausfall wird als ein
aussergewöhnlicher Zustand angesehen.
2.10 Bei starkem Atmen/grosser körperlicher Anstrengung kann im Atemanschluß ein Unterdruck
entstehen.
2.11 Anwendungsverhältnisse -10 °C...+50 °C, relative Feuchtigkeit (RH) unter 75 %.